Adolf Ewald

Ehe- und Familienrecht / Erbrecht / Miet- und Pachtrecht

Im Familienrecht beraten wir Sie bei Auseinandersetzungen zwischen Eheleuten bei Trennung und Scheidung, insbesondere über Unterhalt (Kindes-, Trennungs- und Nachscheidungsunterhalt), Zugewinnausgleich und Güterauseinandersetzung, Versorgungsausgleich (gesetzliche Rentenanwartschaften, betriebliche Altersversorgung, private Rentenversicherungen), Verteilung der Haushaltsgegenstände, Zuweisung der Ehewohnung, Steuerfragen, Sorgerecht, Umgangsrecht, aber auch andere familienrechtliche Fragestellungen, beispielsweise über Gewaltschutzanträge, Betreuungen, Patientenverfügungen, Adoptionen, Vaterschaftsfeststellungen, Auseinandersetzungen von nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Auseinandersetzungen von Lebenspartnerschaften.

Im Erbrecht sind wir beratend für Sie tätig bei Auseinandersetzungen nach dem Todesfall über z. B. Erbfolge, Annahme Ausschlagung der Erbschaft, Testamentsauslegung, Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisansprüche, Auskunftsansprüche, Testamentsvollstreckung, Erbscheinsverfahren, aber auch natürlich beraten wir Sie vor dem Erbfall über z. B. letztwillige Verfügungen (Testament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag), lebzeitige Zuwendungen, Vor- und Nacherbschaft, Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Im Mietrecht sind wir für alle Fragen rund um den Miet- und Pachtvertrag, beispielsweise über Kündigungsmöglichkeiten, Mieterhöhungen, Schönheitsreparaturen, Betriebskostenabrechnungen sowie Kautionszahlungen für Sie beratend tätig.

  • Mitglied im Saarländischen und im Deutschen Anwaltverein
  • Fachanwalt für Familienrecht
  • Fachanwalt für Erbrecht

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Die heutige Kanzlei geht zurück auf die im Jahre 1977 gegründete Kanzlei der Rechtsanwälte Klaus Thimmel und Manfred Wagner, die bis Januar 2000 fortbestand.
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