Bank- und Kapitalmarktrecht

Im Bankrecht wird grundsätzlich zwischen dem öffentlichen und dem privaten Bankrecht unterschieden. Es umfasst auch Regelungen aus anderen Rechtsgebieten, z.B. dem Handelsrecht oder dem bürgerlichen Recht. Zum Bankrecht gehören im Wesentlichen die Regelungen allgemeiner Bankgeschäfte, Rechtsverhältnisse im Kreditwesen sowie das Bankenaufsichtsrecht. Es regelt entweder das Verhältnis zwischen Privatpersonen, Organisationen und Unternehmen auf der einen und einer Bank auf der anderen Seite (privates Bankrecht) oder bestimmt den Bankbetrieb als solchen mit seinen entsprechenden Vorschriften und Gesetzen (öffentliches Bankrecht). Eng mit dem Bankrecht verknüpft ist das Kapitalmarktrecht, dessen Vorschriften insbesondere den Funktionsschutz des Kapitalmarkts, die Wirtschaft und die Anleger schützen sollen. Es behandelt sämtliche Regelungen des Handels mit fungiblen Anlageinstrumenten und berührt dadurch auch Disziplinen wie Aktien- und Wertpapierrecht sowie Börsenrecht.

THOMAS BECKER

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