MIET-UND PACHTRECHT

Im Bereich des Mietrechts geht es sowohl um gewerbliche als auch um private Mietverhältnisse (Wohnraummietrecht). Die rechtlichen Gegebenheiten werden bis zur Beendigung des Mietverhältnisses im Mietvertrag geregelt. Das Mietrecht behandelt alle Probleme und Fragen zum Mietvertrag und dem gesamten Mietverhältnis, vor allem zu Mietanpassungen / Mieterhöhung, -mängeln und -minderungen, Schönheitsreparaturen, zu Betriebs- und Heizkostenabrechnungen, Kautionszahlungen, zur Klärung und Durchsetzung von Miet- und Schadensersatzansprüchen, Räumungen der Mietsache und Schadensersatzansprüchen.
Anders als bei der Miete, verleiht ein Pachtverhältnis dem Pächter das Recht, gegen Zahlung eines festgelegten Entgelts nicht nur die Mietsache zu gebrauchen und zu bewirtschaften, sondern auch den Gewinn zu behalten, den er aus der Bewirtschaftung der Mietsache zieht. So nimmt das Pachtrecht auf bestimmte Regelungen des Mietrechts Bezug, enthält jedoch eigenständige Rechtsregelungen, die ein Pachtverhältnis bestimmen.

ADOLF EWALD

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