ÖFFENTLICHES RECHT

Das öffentliche Recht regelt juristische Fragen im Verhältnis zwischen dem Staat als Träger der öffentlichen Gewalt und Privatleuten, also den Bürgern. Es stellt den Gegensatz zum Privatrecht dar, das die rechtlichen Beziehungen zwischen zwei oder mehreren Privatpersonen bestimmt. Zum öffentlichen Recht gehören auch die Rechtsbeziehungen zwischen Trägern der Verwaltung sowie das Staatsorganisationsrecht, das beispielsweise die Zuständigkeit von einzelnen Behörden und Gerichten oder Regelungen der Beamtentätigkeit umfasst.

 ANGÉLIQUE MAASS

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