VERSICHERUNGSRECHT

Das Versicherungsrecht hat zum Ziel, die Beziehungen zwischen Privatpersonen und Versicherungsunternehmen zu regulieren, Schäden abzusichern uns im Zweifelsfall zu klären, ob das Versicherungsunternehmen oder der Versicherte im Recht bzw. Unrecht ist. Dieses Rechtsgebiet ist Teil des bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts. In ihm bewegen wir uns, wenn es z.B. um strittige Fragen zum Inhalt von Versicherungsverträgen, zu Haftung, Übernahme oder Leistungspflicht geht.

Weiterhin stehen wir Ihnen zur Verfügung bei Problemen mit:

– Kfz-Haftpflicht, Kfz-Vollkasko, Kfz-Teilkasko
– Privater Unfallversicherung
– Hausratsversicherung
– Wohngebäudeversicherung
– Feuerversicherung
– Einbruch-, Diebstahl-, Raubversicherung
– Allgemeine Haftpflichtversicherung
– Tierhalterhaftpflichtversicherung
– Bauherrenhaftpflichtversicherung
– Lebensversicherung
– Privater Altersvorsorge
– Berufsunfähigkeitsversicherung
und vielem mehr

HANS-ALBERT KASPER

ISABELLE HEINRICH

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