VERTRAGSRECHT

Im großen und sehr komplexen Gebiet des Vertragsrechts werden sämtliche Regelungen zusammengefasst, die das Zustandekommen und die Wirksamkeit von Verträgen unterschiedlichster Art bestimmen. Je nach dem Bereich, in dem der jeweilige Vertrag gültig ist, können unterschiedlichste Rechtsgebiete mit einfließen. Das Vertragsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch enthalten; dort zählt es zur allgemeinen Kategorie „Rechtsgeschäft“ bzw. fällt unter die Kategorie „Schuldverhältnis“.

Wir vertreten Sie unter anderem zum Thema:

– Kaufvertrag (auch Internetverträge)
– Werkvertrag
– Dienstleistungsvertrag
– Reisevertrag
und vielem mehr

THOMAS BECKER          ISABELLE HEINRICH

[Weitere Rechtsgebiete]


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