WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT

Unter dem Begriff Wirtschaftsstrafrecht sind alle Vorschriften zusammengefasst, die Straftatbestände im Bereich der Wirtschaft, also die sogenannte Wirtschaftskriminalität, ahnden. Dieser Teil des Strafrechts ist per Begriff nicht gesetzlich definiert. Vielmehr gehört eine bestimmte Vorschrift immer dann zum Wirtschaftsstrafrecht, wenn ihr Zweck es ist, wesentliche Bereiche des Wirtschaftsrechtes zu schützen. Wirtschaftsstrafsachen werden vor Wirtschaftsstrafkammern an Landgerichten verhandelt. Zumeist geht es um Vorwürfe wie Korruption, Betrug, Untreue, Steuerhinterziehung oder Insolvenzverschleppung. Wirtschaftsstrafsachen werden immer wieder durch spektakuläre Einzelfälle wie z.B. den Mannesmann-Prozess oder die VW-Korruptionsaffäre öffentlich bekannt.

THOMAS BECKER

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