Auch nach der erfolgreichen Geltendmachung Ihres Anspruches betreuen wir Sie bei der Eintreibung Ihrer Forderung. Unser fachkompetentes Team mit langjähriger Erfahrung und kontinuierlicher Schulung wird alle Vollstreckungsmöglichkeiten ausschöpfen, um an das Vermögen des Schuldners zu gelangen.
Von der Beauftragung der Gerichtsvollzieher über die Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zur Pfändung von Ansprüchen aus Lohn- und Gehalt, Giro- oder Geschäftskonten, Lebensversicherungs-, Bauspar- und Mietverträgen und vieles mehr, der Abnahme der Vermögensauskunft, bis hin zu der Vollstreckung in Grundvermögen (Zwangssicherungshypothek, Rechte aus einer Grundschuld, Zwangsversteigerung), werden wir nichts unversucht lassen.
Auch bei Inkassofällen, der vorgerichtlichen Zahlungsaufforderung an einen Schuldner sowie der Durchführung des elektronischen Mahnverfahrens in kleiner oder großer Zahl stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts in jedem Falle, können Sie – im Gegensatz zu Inkassounternehmen – die hier entstehenden Gebühren und Auslagen in voller Höhe vom Schuldner zurückverlangen.