Baurecht (privat)

Hier handelt es ich um die Beziehungen zwischen dem Auftraggeber eines Bauwerks und den planenden und ausführenden Personen, etwa Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure und Handwerker. Ein wichtiger Teil dieses Fachgebiets ist auch das private Nachbarrecht. Das private Baurecht lässt es – im Gegensatz zum öffentlichen Baurecht – den Beteiligten offen, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen auch individuelle Vertragsregelungen zu treffen.

Wir begleiten Sie sowohl bei den Vertragsverhandlungen bis hin zum Vertragsabschluss; bei Geltendmachung der Hauptleistungspflichten, wie Herstellung des mangelfreien Werkes bzw. Zahlung der vereinbarten Vergütung; wie auch bei der Geltendmachung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen. Selbstverständlich sind alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit einer Bauhandwerkersicherungshypothek sowie mögliche und/oder vereinbarte Erfüllungs- oder Gewährleistungsbürgschaften in Form von Bankbürgschaften Gegenstand unserer Tätigkeit.

Anwälte

Angélique Maaß