Auf diesem Gebiet besteht nicht nur nach, sondern oft schon vor dem Tod eines Erblassers hoher rechtlicher Klärungsbedarf. Im Erbrecht geht es darum, Verfügungen eines Erblassers bezüglich seines hinterlassenen Eigentums oder veräußerbarer Rechte gesetzeskonform zu regeln sowie die Interessen von Erben zu schützen und zu wahren. Ebenso unterstützen wir
Sie bei der Erstellung eines Testamentes, einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht.
Wir beraten Sie bei Auseinandersetzungen nach dem Todesfall über z. B. Erbfolge, Annahme Ausschlagung der Erbschaft, Testamentsauslegung, Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Pflichtteilsansprüche,
Vermächtnisansprüche, Auskunftsansprüche, Testamentsvollstreckung, Erbscheinsverfahren, aber auch natürlich beraten wir Sie vor dem Erbfall über z. B. letztwillige Verfügungen (Testament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag), lebzeitige Zuwendungen, Vor- und Nacherbschaft, Erbschafts- und Schenkungssteuer.