Factoring- und Franchiserecht

Im Bereich des Factoringrechts geht es um alle Fragen zu den
vertraglichen Regelungen und Rechtsproblemen bei der Durchführung des Factorings, mit denen Unternehmen und Factoringgesellschaften konfrontiert sind. Mit dem Franchiserecht werden schwerpunktmäßig alle Fragen geregelt, die der Franchisevertrag aufwirft. Bei diesem handelt es sich um einen „gemischten“ Vertrag, der im Wesentlichen Elemente des
Lizenz-, Vertriebs- und Know-how-Vertrags enthält. Das Franchiserecht wird auch von den Bereichen des Marken-, Urheber-, Muster- und Patenrechts berührt und bildet insofern ein komplexes Rechtsgebiet, in dem wir Ihnen umfassende anwaltliche Fachkenntnisse zur Verfügung stellen können.

Anwälte

Thomas Becker