Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Im Familienrecht beraten wir Sie bei Auseinandersetzungen zwischen Eheleuten bei Trennung und Scheidung, insbesondere über Unterhalt (Kindes-, Trennungs- und Nachscheidungs-unterhalt), Zugewinnausgleich und Güterauseinandersetzung, Versorgungsausgleich (gesetzliche Rentenanwartschaften, betriebliche Altersversorgung, private Rentenversicherungen), Verteilung der Haushaltsgegenstände, Zuweisung der Ehewohnung, Steuerfragen, Sorgerecht, Umgangsrecht, aber auch andere familienrechtliche Fragestellungen, beispielsweise über Gewaltschutzanträge, Betreuungen, Patientenverfügungen, Adoptionen, Vaterschaftsfeststellungen, Auseinandersetzungen von nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Auseinandersetzungen von Lebenspartnerschaften.
Im Erbrecht sind wir beratend für Sie tätig bei Auseinandersetzungen nach dem Todesfall über z. B. Erbfolge, Annahme Ausschlagung der Erbschaft, Testamentsauslegung, Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisansprüche, Auskunftsansprüche, Testamentsvollstreckung, Erbscheinverfahren, aber auch natürlich beraten wir Sie vor dem Erbfall über z. B. letztwillige Verfügungen (Testament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag), lebzeitige Zuwendungen, Vor- und Nacherbschaft, Erbschafts- und Schenkungssteuer.
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