Schwerpunkte:
Ehe- und Familienrecht / Erbrecht / Miet- und Pachtrecht / Vollstreckungs- und Zwangsversteigerungsrecht / Zivilrecht
Im Familienrecht beraten wir Sie bei Auseinandersetzungen zwischen Eheleuten bei Trennung und Scheidung, insbesondere über Unterhalt (Kindes-, Trennungs- und Nachscheidungs-unterhalt), Zugewinnausgleich und Güterauseinandersetzung, Versorgungsausgleich (gesetzliche Rentenanwartschaften, betriebliche Altersversorgung, private Rentenversicherungen), Verteilung der Haushaltsgegenstände, Zuweisung der Ehe-wohnung, Steuerfragen, Sorgerecht, Umgangsrecht, aber auch andere familienrechtliche Fragestellungen, beispielsweise über Gewaltschutzanträge, Betreuungen, Patientenverfügungen, Adoptionen, Vaterschaftsfeststellungen, Auseinandersetzungen von nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Auseinander-setzungen von Lebenspartnerschaften.
Im Mietrecht sind wir für alle Fragen rund um den Miet- und Pachtvertrag, beispielsweise über Kündigungsmöglichkeiten, Mieterhöhungen, Schönheitsreparaturen, Betriebskostenab-rechnungen sowie Kautionszahlungen für Sie beratend tätig.
Wir beraten Sie im gesamten Gebiet des Zivilrechts. Angefangen bei der Beratung bis hin zur Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Insbe-sondere bezüglich der Eingehung von Verträgen, Geltend-machung von Ansprüchen aus Verträgen bis hin zur Loslösung von Verträgen zwischen Privaten untereinander. Unsere recht liche Beratung deckt diesbezüglich insbesondere das Kaufrecht, das Werkvertragsrecht, das Maklerrecht, das Leasing-recht, die Vertragsgestaltung und Vertragsauslegung, das Schadener-satzrecht, die Forderungsbeitreibung und die Forderungs-abwehr in Gänze ab.
- Mitglied im Saarländischen und im Deutschen Anwaltsverein