Wir beraten Sie im gesamten Gebiet des Zivilrechts. Angefangen bei der Beratung bis hin zur Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Insbesondere bezüglich der Eingehung von Verträgen, Geltendmachung von Ansprüchen aus Verträgen bis hin zur Loslösung von Verträgen zwischen Privaten untereinander. Unsere rechtliche Beratung deckt diesbezüglich insbesondere das Kaufrecht, das Werkvertragsrecht, das Maklerrecht, das Leasingrecht, die Vertragsgestaltung und Vertragsauslegung, das Schadensersatzrecht, die Forderungsbeitreibung und die Forderungsabwehr in Gänze ab.
Im Arbeitsrecht beraten wir Sie, insbesondere im Individualarbeitsrecht: Vom Arbeitsvertrag über die Arbeitszeit, Lohn, Gehalt, Kündigung, Krankheit, Mutterschutz und Elternzeit bis hin zu Urlaub und Zeugnis.
Im Kollektivarbeitsrecht beraten wir Sie: Von der Betriebsratswahl über Betriebsversammlungen zum besonderen Kündigungsschutz, Kündigung eines Betriebsrates bis hin zur Betriebsvereinbarung und der Mitbestimmung.
Im Medizinrecht beraten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Patient gegenüber Ärzten im Falle eines Behandlungsfehlers und in allen weiteren Rechtsfragen im Zusammenhang mit einer ärztlichen Behandlung oder einem Krankenhausaufenthalt.
Wir beraten Sie darüber hinaus in allen Rechtsfragen Ihrer Tätigkeit als Arzt, insbesondere in Bereichen der Honorierung, Haftung und Abrechnung, im Privat- wie im Kassenarztrecht.
Im Strafrecht stehen wir Ihnen als Verteidiger in jedem Stadium des Strafprozesses zur Verfügung. Wir unterstützen Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte als Beschuldigter ab der Aufnahme der Ermittlungen durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft, bei Anhörungen und Vernehmungen, Durchsuchungen und weiteren Ermittlungsmaßnahmen bis hin zur Hauptverhandlung und darüber hinaus.
Wir unterstützen Sie, Ihre Rechte wahrzunehmen, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind oder Zeuge in einem Strafverfahren sind.