FACTORING-UND FRANCHISERECHT

Im Bereich des Factoringrechts geht es um alle Fragen zu den vertraglichen Regelungen und Rechtsproblemen bei der Durchführung des Factorings, mit denen Unternehmen und Factoringgesellschaften konfrontiert sind. Mit dem Franchiserecht werden schwerpunktmäßig alle Fragen geregelt, die der Franchisevertrag aufwirft. Bei diesem handelt es sich um einen „gemischten“ Vertrag, der im Wesentlichen Elemente des Lizenz-, Vertriebs- und Know-how-Vertrags enthält. Das Franchiserecht wird auch von den Bereichen des Marken-, Urheber-, Muster- und Patenrechts berührt und bildet insofern ein komplexes Rechtsgebiet, in dem wir Ihnen umfassende anwaltliche Fachkenntnisse zur Verfügung stellen können.

THOMAS BECKER 

[Weitere Rechtsgebiete]


Neues aus der Kanzlei

08.02.2023Jahrespraktikumsstellen im Rahmen Fachoberschule zu vergeben

Zum Beitrag

02.01.2023Neue Öffnungszeiten ab Januar 2023

Zum Beitrag
  • Unsere RechtsgebieteIn welchem Rechtsgebiet wir Ihnen Unterstützung leisten können sehen Sie hier auf einen Blick. mehr erfahren
  • Forderungs und KanzleimanagementWir stehen Ihnen von Anfang bis Abschluss Ihrer Forderungsangelegenheit zur Seite.
    Informieren Sie sich hier. mehr erfahren
  • InsolvenzabteilungBenötigen Sie Unterstützung in einem Insovenzverfahren?
    Hier geht es zu unseren zuständigen Anwälten. mehr erfahren

Service

Hier stehen für Sie alle relevanten Formulare zum Download bereit.

Drucken Sie das zutreffende Formular aus und schicken Sie uns dieses ausgefüllt und unterzeichnet im Original per Post zu.

Um die Dokumente zu öffnen benötigen Sie den kostenlosen
Adobe Reader.