HANDELS-UND GESELLSCHAFTSRECHT

Das Handelsrecht beantwortet die privatrechtlichen Fragen von Kaufleuten und kaufmännischen Unternehmen. Es basiert bis heute auf dem Handelsgesetzbuch (HGB) aus dem Jahre 1900 und regelt mit seinen Vorschriften und Gesetzen alle Problemstellungen, die Handelsgeschäfte im Alltag betreffen können. Auch das Scheck- und Warenzeichengesetz, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Transport- und Speditionsrecht, der Kaufmannsbegriff, die Handelsfirma, Prokura und Handlungsvollmacht, wie auch das Recht der Handelsvertreter, bis hin zu den Handelsgesellschaften; im Gesellschaftsrecht von der Wahl der richtigen Rechtsform, den speziellen Vorteilen, Nachteilen und Risiken, Beratung bezüglich Vermeidungsstrategien bis hin zu den Rechtsverhältnissen zu den organschaftlichen Vertretern, wie Geschäftsführung und Vorstände, spezielle Probleme der Existenzgründung sowie auch der Abwicklung / Liquidation bis hin zur Insolvenz / Vermögensverfall fallen unter das Handelsrecht.

THOMAS BECKER

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