Insolvenzabteilung

Als Kanzlei sind wir nun seit mehreren Jahrzehnten in der Insolvenzverwaltung tätig.

Die entsprechende Expertise ermöglicht es uns, Ihnen ein maßgeschneidertes Beratungsangebot auf sämtlichen Ebenen des Insolvenzrechts anzubieten.

Ihnen als Gläubiger stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung in Fällen von vorzunehmenden Forderungsanmeldungen, der Abwehr von Anfechtungsansprüchen, der Durchsetzung von Sicherungsrechten, Schadensersatz- und Haftungsansprüchen sowie bei der Verfahrensüberwachung und Einsichtnahme.

Als Unternehmer beraten wir Sie zur Unternehmenssanierung und Restrukturierung, zur Insolvenzantragstellung, der Verfahrensbegleitung sowie der Vermeidung und Abwehr von Haftungsansprüchen.

Als Geschäftsführer unterstützen wir Sie insbesondere bei der Abwehr von Ansprüchen von Gläubigern, Banken und Sicherungsnehmer oder dem Insolvenzverwalter. Wir klären Sie über die rechtlichen Verhältnisse zu Ihren Mitgesellschaftern auf und verteidigen und beraten Sie auf strafrechtlicher Ebene.