INSOLVENZRECHT

Eine Insolvenz – auch Konkurs oder eher umgangssprachlich Bankrott oder Pleite genannt – betrifft auf juristischer Ebene die Rechte von Gläubigern gegenüber ihren Schuldnern. Ist eine Person zahlungsunfähig und damit nicht oder voraussichtlich nicht in der Lage, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, ergibt sich in der Regel eine ganze Reihe von rechtlichen Komplikationen. Diese können durch das Insolvenzrecht geregelt und gelöst werden. Ein Insolvenzverfahren hat zum Zweck, die Insolvenz rechtskonform abzuwickeln – etwa durch eine Unternehmensauflösung oder eine Restschuldbefreiung – oder, soweit möglich, die Zahlungsfähigkeit des Schuldners wiederherzustellen. Vorrangiges Ziel eines solchen Verfahrens ist es stets, die Forderungen der Gläubiger zu erfüllen, indem das pfändbare Schuldnervermögen (die Insolvenzmasse) verwertet wird.

Wir sind tätig von der klassischen Insolvenzverwaltung bis hin zur Beratung von Schuldnern inklusive der Geschäftsführer und Vorstände bis hin zur Beratung der Gläubiger und der Geltendmachung von Sicherungsrechten im Wege der Aus- und Absonderung.

ISABELLE HEINRICH          THOMAS BECKER

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