Im Fachgebiet Arbeitsrecht befassen wir uns mit allen Gesetzen, Verordnungen, Regelungen und Bestimmungen, die nicht selbstständige, also abhängige Arbeitsverhältnisse betreffen. Dabei kann es um Probleme im Verhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und ihren Arbeitgebern gehen (Individualarbeitsrecht) oder um das sogenannte Kollektivarbeitsrecht.
Das Individualarbeitsrecht umfasst unter anderem den Arbeitsvertrag, die Arbeitszeit, Lohn/Gehalt, Kündigung, Krankheit, Mutterschutz und Elternzeit, Urlaub und Arbeitszeugnis.
Das Kollektivarbeitsgericht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen Betriebs- oder Personalräten und Gewerkschaften und Arbeitsgebern und ihren Verbänden. Besonders häufig geht es in diesem Rechtsbereich um den Arbeitnehmerschutz. Zudem zählen die Betriebsratswahl, Betriebsversammlungen, besonderer Kündigungsschutz, Kündigung eines Betriebsrates, Betriebsvereinbarung und Mitbestimmung zu diesem Gebiet.