Dieses Fachgebiet umfasst ein komplexes Feld von Rechtsbereichen, darunter das Bauvertragsrecht, das Architekten- und Ingenieursrecht, das Bauinsolvenzrecht und die rechtlichen Regelungen in der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen. Hier befassen wir uns mit allen Regelungen des privaten und öffentlichen Bau- und Bauvertragsrechts, beraten, begleiten und unterstützen Bauherren und Auftraggeber von Bauwerken in allen relevanten Fragen. Des Weiteren befasst sich dieses Gebiet mit den Interessen von Architekten und Bauingenieuren, etwa bei der Durchsetzung von Honoraransprüchen, bei Streitpunkten in Bezug auf Mängel oder bei Fragen zum Berufshaftungsrecht.
Wir sind tätig für Sie bei der Vergabe, der baubegleitenden Beratung, der Abnahme, der Wahrnehmung Ihrer Rechte bei Mängeln, Sicherheiten, Vertragsstrafe, Versicherung, Haftpflicht, im selbständigen Beweisverfahren, Kündigung des Vertrages bis zur Geltendmachung der Werklohnansprüche, Kostenvorschüsse, Schadenersatzansprüche.