Medizinrecht

Das Medizinrecht, häufig auch Gesundheitsrecht genannt, gestaltet und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Ärzten und Patienten sowie von Ärzten untereinander. Außerdem umfasst es die Regelungen des öffentlichen Rechts zur Berufsausübung von Ärzten und Zahnärzten sowie die rechtlichen Regelungen zu meldepflichtigen Krankheiten. Im Medizinrecht werden beispielsweise Fragen zur ärztlichen Haftung, Honorierungsfragen bei Privat- und Kassenpatienten, zum Arztwerberecht oder strittige Fragen zwischen Ärzten und kassenärztlichen Vereinigungen behandelt und geregelt. Zum Medizinrecht können im weiteren Sinne auch das Krankenhausrecht, das Pharmarecht sowie das Recht der Pflegeberufe und der Apotheken gezählt werden. Wir beraten Sie bezüglich der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung im Falle eines Behandlungsfehlers und berechnen für Sie den Ihnen zustehenden Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch gegenüber Ärzten und Versicherungen.

Anwälte

Max Recktenwald