Dieses Rechtsgebiet kommt vor allem bei Nachbarschaftsstreitigkeiten und bei wechselseitigen Beeinträchtigungen von Eigentümern angrenzender Grundstücke zum Tragen. Als Bestandteil des Sachenrechts beinhaltet das Nachbarrecht alle rechtlichen Vorschriften und Regelungen über die grundsätzlichen Befugnisse eines Grundstückseigentümers, mit seiner Sache nach Belieben zu verfahren und es gegen die Einwirkung Dritter zu schützen. Dabei wird zwischen dem privaten und dem öffentlichen Nachbarrecht unterschieden. Bei diesem geht es vor allem um Sachverhalte, die sich zunächst aus Vorschriften des öffentlichen Rechts ergeben (also z.B. Vorschriften der Landesbauordnung oder Regelungen zur gegenseitigen Rücksichtnahme) und dann entsprechende Auswirkungen auf Rechte des Einzelnen gegenüber den Eigentümern angrenzender Grundstücke haben. Zum Beispiel.: Grenzabständen für Gebäude und Pflanzen, Ausnahmen und Befreiungen, Lärm, Abriss oder Beseitigungsverfügungen.