Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Diese Rechtsgebiete erstrecken sich zum einen auf Vergehen oder Verbrechen, die auf öffentlichem Verkehrsgrund begangen werden (Verkehrsstrafrecht) und eine Strafe nach sich ziehen, zum anderen auf geringfügige Verletzungen der Rechtsregeln (sogenannte Ordnungswidrigkeiten) mit der Folge einer Geldbuße. Oberstes Ziel des Verkehrsrechts ist die Gewährleistung der Sicherheit des Straßenverkehrs, vor dem Hintergrund, dass in diesem öffentlichen Verkehrsbereich die meisten Verkehrsstraftaten begangen werden. Im Verkehrsstrafrecht kommen auch Teile des Strafgesetzbuches, des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes zur Anwendung.

Auf eine Ordnungswidrigkeit, also einen leichten Rechtsverstoß, reagiert der Gesetzgeber nicht mit dem Mittel der Strafe, sondern mit Geldbußen. Das entsprechende Rechtsgebiet kommt hauptsächlich bei leichten Fällen von Gefährdung oder Beeinträchtigung von Rechtsgütern anderer Personen zur Anwendung, etwa bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung oder bei Nichtbeachtung der Meldepflicht.

Anwälte

Hans-Albert Kasper / Max Recktenwald