SOZIALRECHT

Das Sozialrecht, in Deutschland ein Teil des öffentlichen Rechts, hat vor allem den Zweck, das Sozialstaatsprinzip zu sichern, wie es als Auftrag im Grundgesetz festgehalten ist. Im Wesentlichen regelt dieses Rechtsgebiet das Verhältnis von Bürgern (in ihrer Eigenschaft als Antragsteller, Empfänger staatlicher Leistungen und Sozialversicherte) auf der einen und der öffentlichen Verwaltung auf der anderen Seite.

Wir vertreten Sie bei der Rechtswahrnehmung gegenüber Krankenkassen, Rentenversicherungen, Unfallkassen, Jobcenter und sonstigen Sozialbehörden wegen Sachleistungen, Renten, Krankengeld, Verletztengeld, Renten oder Geldleistungen, aber auch bei Sperren durch das Arbeitsamt oder die Einstufung der Pflegekassen

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