Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht sind alle Vorschriften, Regelungen und Normen verankert, die den Ablauf des Verkehrs, also aller Ortsveränderungen von Personen und Gütern, betreffen. Dieses Rechtsgebiet ist besonders komplex, da in ihm unterschiedlichste Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts enthalten sind und zur Anwendung kommen können. So gehören etwa Führerscheinerteilung und -entzug oder die Verhängung von Bußgeldern zum öffentlichen Verkehrsrecht, während Regelungen des Autokaufs oder Schadenersatzfragen zum privaten Verkehrsrecht gehören. Neben dem allgemeinen Verkehrsrecht existiert auch besondere Verkehrsrecht, das sich wiederum in Schienen-, Straßen- und Wasserverkehrs- sowie Luftfahrt- und Seerecht gliedern lässt.

Wir übernehmen für Sie die komplette Bearbeitung eines Verkehrsunfalles inklusive der damit einhergehenden Erstattungs- und Regressansprüchen gegenüber Unfallgegnern, Haltern, wie auch Versicherungsgesellschaften für Fahrer, Beifahrer, Verletzte mit Schadenersatz für Sach- und Personenschaden inklusive Schmerzensgeld und ggf. zu regulierender Haushaltsführungsschäden.

Anwälte

Hans-Albert Kasper / Max Recktenwald