Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Weitere Schwerpunkte:
Bank- und Kapitalmarktrecht /Wirtschaftsstrafrecht / Insolvenzrecht
Im Arbeitsrecht beraten wir Sie, insbesondere im Individualarbeitsrecht: Hier vom Arbeitsvertrag über die Arbeitszeit, Lohn/Gehalt, Kündigung, Krankheit, Mutterschutz und Elternzeit bis hin zu Urlaub und Zeugnis.
Im Kollektivarbeitsrecht beraten wir Sie: Von der Betriebsratswahl über Betriebsversammlungen zum besonderen Kündigungsschutz / Kündigung eines Betriebsrates bis hin zur Betriebsvereinbarung und der Mitbestimmung.
Im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechtes beraten wir Sie: Über das Recht der Kaufleute, bezogen auf den Handelsstand (der Kaufmannsbegriff, die Handelsfirma, Prokura und Handlungsvollmacht, wie auch das Recht der Handelsvertreter, bis hin zu den Handelsgesellschaften; im Gesellschaftsrecht von der Wahl der richtigen Rechtsform, den speziellen Vorteilen, Nachteilen und Risiken, Beratung bezüglich Vermeidungsstrategien bis hin zu den Rechtsverhältnissen zu den organschaftlichen Vertretern, wie Geschäftsführung und Vorstände, spezielle Probleme der Existenzgründung sowie auch der Abwicklung / Liquidation bis hin zur Insolvenz / Vermögensverfall.
Im Bereich des Insolvenzrechts sind wir für Sie da: Von der klassischen Insolvenzverwaltung bis hin zur Beratung von Schuldnern inklusive der Geschäftsführer und Vorstände bis hin zur Beratung der Gläubiger und der Geltendmachung von Sicherungsrechten im Wege der Aus- und Absonderung.
- Insolvenzverwalter seit 1999
- Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2001
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht seit 2010
- Gründungsmitglied und stellvertretender Vorstandsvorsitzender im Saarländischen Verein für Insolvenz- und Sanierungswesen
- Mitglied im Saarländischen und im Deutschen Anwaltverein
- Mitglied der Interessengemeinschaft Arbeitsrecht im Saarländischen Anwaltverein
- Aufsichtsratsmitglied einer saarländischen Genossenschaftsbank seit 2010