EHE-UND FAMILIENRECHT

Das Ehe- und Familienrecht berührt im Wesentlichen alle rechtlichen Fragen und Rechtsverhältnisse von Personen, die in ehelichen oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Familien und Verwandtschaftsverhältnissen miteinander verbunden sind. Zu diesem Gebiet gehören neben familiengerichtlichen Verfahren u.a. auch die Ausarbeitung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie rechtliche Regelungen, die z.B. Vormundschaft und Pflegschaft betreffen.

Wir vertreten Sie bei Auseinandersetzungen zwischen Eheleuten bei Trennung und Scheidung, insbesondere über Unterhalt (Kindes-, Trennungs- und Nachscheidungsunterhalt), Zugewinnausgleich und Güterauseinandersetzung, Versorgungsausgleich (gesetzliche Rentenanwartschaften, betriebliche Altersversorgung, private Rentenversicherungen), Verteilung der Haushaltsgegenstände, Zuweisung der Ehewohnung, Steuerfragen, Sorgerecht, Umgangsrecht, aber auch andere familienrechtliche Fragestellungen, beispielsweise über Gewaltschutzanträge, Betreuungen, Patientenverfügungen, Adoptionen, Vaterschaftsfeststellungen, Auseinandersetzungen von nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Auseinandersetzungen von Lebenspartnerschaften.

ADOLF EWALD

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